Am 22. Oktober 2024 veröffentlichte das Handelsministerium eine Erklärung. FürAluminiumgeschirr importiertAus China (Einwegbehälter, -pfannen, -schalen und -deckel aus Aluminium). Vorläufiger Ausgleichsbescheid, vorläufiger Bericht der Henan Aluminum Corporation. Der Steuersatz beträgt 78,12 %. Zhejiang Acumen Living Technology Co., Ltd., die nicht an der Antwort teilnahm, hatte einen Steuersatz von 312,91 %. Für andere chinesische Hersteller/Exporteure betrug der Steuersatz 78,12 %.
Das Handelsministerium wird voraussichtlich am 4. März 2025 eine endgültige Ausgleichsentscheidung treffen. Erst nachdem das USDOC eine positive Entscheidung im CVD-Fall getroffen hat, wird das USITC seine endgültige Entscheidung bekannt geben.
Die WareDie betroffenen Produkteunter dem US-Zollcode 7615.10.7125.
Veröffentlichungszeit: 12. November 2024