Die Eurasische Wirtschaftskommission (EWG) hat eine endgültige Entscheidung zur Antidumpinguntersuchung (AD) bezüglich Aluminiumfolie aus China getroffen.

Am 24. Januar 2025Abteilung für den SchutzDie Eurasische Wirtschaftskommission (EUA) hat die endgültige Entscheidung zur Antidumpinguntersuchung gegen Aluminiumfolie aus China bekannt gegeben. Sie stellte fest, dass die untersuchten Produkte Dumpingprodukte waren und dieses Dumping der Eurasischen Wirtschaftsunion erheblichen Schaden zufügte. Daher wird empfohlen, den betroffenen Unternehmen für einen Zeitraum von fünf Jahren einen Antidumpingzoll aufzuerlegen.

Die betreffende Aluminiumfolie weist Abmessungen mit einer Dicke von 0,0046 Millimetern bis 0,2 Millimetern, einer Breite von 20 Millimetern bis 1.616 Millimetern und einer Länge von über 150 Metern auf.

Bei den betroffenen Waren handelt es sich um Produkte der HS-Codes 7607 11 110 9, 7607 11 190 9, 7607 11 900 0, 7607 19 100 0, 7607 19 900 9, 7607 20 100 0 und 7607 20 900 0.

Der Antidumpingzollsatz für Xiamen Xiashun Aluminium Foil Co., Ltd. beträgt 19,52 %,für Shanghai Sunho AluminiumDer Anteil von Jiangsu Dingsheng New Materials Joint-Stock Co., Ltd. und anderen chinesischen Herstellern beträgt 17,16 % und der von Jiangsu Dingsheng New Materials Joint-Stock Co., Ltd. und anderen chinesischen Herstellern 20,24 %.

Die EWG leitete am 28. März 2024 eine Antidumpinguntersuchung (AD) zu chinesischer Aluminiumfolie ein.

Aluminium


Veröffentlichungszeit: 21. Februar 2025