Am 18. Februar 2025 veröffentlichte das argentinische Wirtschaftsministerium die Bekanntmachung Nr. 113 von 2025. Auf Antrag der argentinischen Unternehmen LAMINACIÓN PAULISTA ARGENTINA SRL und INDUSTRIALIZADORA DE METALES SA wird damit die erste Antidumping-Überprüfung (AD) eingeleitet.Aluminiumbleche mit Ursprung in China.
Bei den betroffenen Produkten handelt es sich um unlegierte oder legierte Aluminiumbleche der Serie 3xxx, die den Bestimmungen von Artikel 681 der argentinischen IRAM-Norm entsprechen. Der Durchmesser beträgt mindestens 60 mm und höchstens 1000 mm, die Dicke mindestens 0,3 mm und höchstens 5 mm. Die Zolltarifnummern des Gemeinsamen Marktes des Südens für diese Produkte lauten 7606.91.00 und 7606.92.00.
Am 25. Februar 2019 leitete Argentinien eine Antidumpinguntersuchung einin Aluminiumblechemit Ursprung in China. Am 26. Februar 2020 fällte Argentinien in diesem Fall ein positives endgültiges Urteil und verhängte einen Antidumpingzoll in Höhe von 80,14 % des Free-on-Board-Preises (FOB), der fünf Jahre lang gültig ist.
Diese Bekanntmachung tritt mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
Veröffentlichungszeit: 28. Februar 2025